Für das Erscheinungsbild des Schlosses wichtiger als die Gigantentreppe, zumal von außen sichtbar, werden die Freitreppe und das umstrittene Freiheits- und Einheitsdenkmal sein: diese werden beide vor die, wie ich finde, schönste Seite des Schlosses gepflanzt, falls ich das richtig verstehe.
Berliner Schloss
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Für das Erscheinungsbild des Schlosses wichtiger als die Gigantentreppe, zumal von außen sichtbar, werden die Freitreppe und das umstrittene Freiheits- und Einheitsdenkmal sein: diese werden beide vor die, wie ich finde, schönste Seite des Schlosses gepflanzt, falls ich das richtig verstehe.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die Gigantentreppe ist von größter Bedeutung, auch wenn die Wippe gebaut wird.
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Darin besteht z. b. der wesentliche Unterschied zu anderen Ländern, etwa zu Frankreich. Dort spinnten die Architekten auch ein paar Monate lang herum nach dem Motto: Notre Dame mit Glaskristall und Schwimmbad oden drauf, bis dann endlich Denkmalpfleger, Historiker und Kunstwissenschaftler eingriffen und ganz klar und eindeutig für Dov'era e com'era eintraten. Das wäre in Dtl. nicht passiert.
Ist alles falsch.
Also: die "Architekten die spinnten" warEN in keinem Wettbewerbsverfahren eingebunden, sondern haben eigene Entwürfe veröffentlicht um Eigenwerbung zu betreiben. Das ist ja bei Rekobefürworter nicht anders, wie zum Beispiel beim Thema Carolabrüke in Dresden.
Denkmalpfleger wurden vom Präsidenten kaltgestellt, bzw. Präsident Macron hat alle Denkmalregeln aufheben lassen, und alles in Eigenregie beauftragt und bewilligt, damit der Wiederaufbau so schnell wie möglich geht. Dabei wurden einige denkmal-technische fragwürdige Entscheidungen getroffen.
Ich glaube nicht dass eine solche Vorgehensweise hierzulande Schule machen sollte...
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(...)Wenn ich das LDA richtig verstehe, vertritt das LDA folgende Position:
- Denkmalwürdig, erhaltenswert sind herausragende Beispiele der Zeitphasen einer Stilepoche oder einer politischen Phase (z. B. DDR).
- Denkmalwürdig sind nur erhaltene Original-Bestände mit Kunstwert oder historischer Bedeutung.
Speziell den zweiten Punkt halte ich für unfassbar verlogen. Alte Gebäude sind immer wieder renoviert worden, und bis 1950 war kaum etwas von der Außenfassade des Berliner Schlosses noch nicht im Verlaufe der Jahrhunderte wegen Verwitterung ersetzt worden.
Und wenn heute von einem anerkannten Baudenkmal ein Teil herabfällt, wird es selbstverständlich ebenfalls ersetzt.
Was also ist aus Denkmalschutz-Sicht verwerflich daran, einen Gebäudeschaden, wenn nicht nach 60 Tagen, dann wenigstens nach 60 Jahren zu beheben, und zwar durch Verwendung neuer Teile in originaler Form??
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Nun ja, ein Original ist immer etwas anderes als eine Kopie, in fast jedem Bereich des Lebens. Man kann sich auch eine täuschend echte Kopie eines Vermeers an die Wand hängen, aber ein echter Vermeer ist dann eben doch etwas anderes. Dass Dinge repariert werden müssen, ist davon unbenommen. Wenn ein Vermeer so oft restauriert wurde, dass kaum noch etwas von der originalen Farbschicht vorhanden ist, schmälert das aber auch seinen Wert.
Gesetzliche Aufgabe der Denkmalämter ist der Erhalt von Denkmälern, nicht deren Erschaffung. Von diesem Grundsatz wird aber gar nicht so selten abgewichen! Man braucht doch nur einmal auf viele Rekonstruktionen der letzten Jahrzehnte schauen, die ohne Denkmalpfleger/innen gar nicht möglich gewesen wären. Wenn Rekonstruktionen denkmalpflegerische Kriterien erfüllen, erhalten sie auch Schutzstatus, genauso wie Gebäude, die keine Rekonstruktionen sind. Ein Berliner Beispiel wurde hier schon genannt: das vollrekonstruierte Palais Ephraim. Es ist ganz allgemein üblich, egal ob Rekonstruktion oder nicht, ein paar Jahrzehnte verstreichen zu lassen, um die Schutzwürdigkeit unbefangener beurteilen zu können. Insofern ist das 1987 erbaute Palais Ephraim sehr früh dran gekommen. Ich bin sicher, das Berliner Schloss wird es in Gänze auch noch auf die Liste schaffen. Das heißt dann aber vermutlich auch: inklusiver aller moderner Zutaten! Bei einem historischen Gemälde sind ja auch alle Bildbestandteile schutzwürdig. Früher sah man das anders und übermalte Stellen, die nicht mehr modisch waren, so verschwand z. B. beim Brieflesenden Mädchen von Vermeer in der Dresdner Gemäldegalerie der Cupido. Heute unvorstellbar! Früher gab es auch keinen Denkmalschutz für Gebäude, es wurde eifrig modernisiert und abgerissen. Und auch die ersten Denkmalpfleger vergingen sich aus ästhetischen Urteilen heraus an manchem Denkmal. Deshalb ist der Denkmalschutz heute im Wortsinne sehr konservativ.
Im Sinne der Ensemblewirkung eines historischen Ortsbildes (Denkmalbereich) kann eine Rekonstruktion denkmalpflegerisch sinnvoll sein. Wie eng die Vorgaben sind, die der Denkmalschutz Bauherren und Architekten macht, wird unterschiedlich ausgelegt und ist auch immer personen- und einzelfallabhängig.
Bei der Frage des Brunnens stehen verschiedene Ensembles in Konkurrenz zueinander. Ich würde den Brunnen auch wieder vor das Schloss setzen und finde, es gäbe dafür viele gute Argumente, aber ich kann auch die konservative Entscheidung zu einem Verbleib am jetzigen Platz respektieren.
Einerseits gilt auch hier wieder das Kriterium "Original vor Kopie". Der Brunnen ist Teil des Ensembles "Park am Fernsehturm", für dessen Erhaltung der Denkmalschutz zuständig ist. Man würde also zwei Denkmalbestandteile, die ein Ensemble bilden, voneinander trennen. Das Schloss hingegen ist (noch) kein Denkmal, auch der Schloßplatz ist kein eingetragener Denkmalbereich. Ich finde das auch in beiden Fällen nachvollziehbar. Der Schloßplatz ist zu nachhaltig gestört, um ein Ensemble zu bilden und das Schloss ist noch nicht einmal fertiggebaut und ein Schutzstatus zum jetzigen Zeitpunkt unangebracht. Der Brunnen ist für den Park am Fernsehturm viel integraler als für die beiden Denkmäler am Schloßplatz (Marstall und Staatsratsgebäude). Ich verstehe das Problem daran durchaus, auch wenn ich selbst dennoch eine andere Gewichtung vornehmen würde.
Zweitens spielt auch wieder die Frage des zeitlichen Abstands eine Rolle. Generationen haben in dieser Frage die Möglichkeit, mit gewissem zeitlichen Abstand und damit einem unbefangeneren Blick eine Entscheidung pro oder contra Rückführung zu treffen. In diesem Sinne würde ich aus denkmalpflegerischer Sicht dafür plädieren, lieber gar keinen als einen zeitgenössischen Brunnen auf den Schlossplatz zu setzen. Das Offenhalten von Möglichkeiten ist auch eine wichtige Aufgabe der Kulturgutpflege.
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, über das Votum der Fachbehörden hinweg zu entscheiden. Dazu braucht es jedoch eine politische Mehrheit, das heißt, die Angelegenheit muss der Gesellschaft so wichtig sein, dass dies fachliche Kriterien überwiegt. Das ist beim Begasbrunnen ja schon fast gelungen, aber eben nur fast.
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Der Brunnen ist Teil des Ensembles "Park am Fernsehturm", für dessen Erhaltung der Denkmalschutz zuständig ist. Man würde also zwei Denkmalbestandteile, die ein Ensemble bilden, voneinander trennen.
Genau hier beginnt doch der politisch-willkürliche Anteil, der kritikwürdig ist: warum wurde denn der "Neptunbrunnen" als Teil eines Ensembles am Fernsehturm unter Denkmalschutz gestellt? Um ihn dort mit Hilfe eines faktisch unanfechtbaren, politisch unterlegten Verwaltungsaktes auf ewig festzunageln. Man sollte sich hier nicht blenden lassen: das war vollkommene Willkür und hatte den in Berlin manchen erfreuenden Nebeneffekt, das bürgerliche Lager zu ärgern und die starke DDR-Fraktion in der Berliner Verwaltung mit Freude zu erfüllen. Der Begasbrunnen passt doch überhaupt nicht zur Gesamtgestaltung rund um den Fernsehturm. Es mag ja angehen, den Fernsehturm, seine Sockelbauten und die zeitgleich angelegte Parkanlage als Ensemble unter Schutz zu stellen. Auf die Einbeziehung des Neptunbrunnens hätte man genauso gut verzichten können. Er steht doch für eine völlig andere Kunstepoche, einen anderen stadträumlichen Kontext, und es ist geradezu ein Witz, hier von einem Ensemble zu sprechen. Das wird anderswo auch nicht so gehandhabt. Niemand würde in Potsdam auf die Idee kommen, das Steubendenkmal zusammen mit dem Marstall zum untrennbaren Denkmalensemble zu deklarieren, nur um in eine gesellschaftspolitisch zu führende Diskussion hineinzugrätschen und beizeiten unumstößliche Fakten zu schaffen.
Mich stört dieses verlogene, pseudoobjektive Gehabe der Denkmalbehörden. Wenn man politisch motiviert entscheidet, sollte man wenigstens auch dazu stehen. Aber das wird natürlich nicht passieren. Es wird eine nicht demokratisch legitimierte Normsetzungsmacht dazu missbraucht, politische Entscheidungen durchzudrücken und dann noch pseudowissenschaftlich als objektiv zu deklarieren. Das ist eben das Pharisäerhafte am Berliner Denkmalschutz, das viele abstößt und verärgert. Kahlfeldt lässt sich auch davon einlullen.
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Sehe ich genauso, betrifft aber nicht nur die Berliner Denkmalpflege, sondern ist deutschlandweit festzustellen. Ich sage nur : Der Marsch durch die Instanzen ist abgeschlossen.
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Der Begasbrunnen passt doch überhaupt nicht zur Gesamtgestaltung rund um den Fernsehturm. Es mag ja angehen, den Fernsehturm, seine Sockelbauten und die zeitgleich angelegte Parkanlage als Ensemble unter Schutz zu stellen. Auf die Einbeziehung des eigentlich nur zufällig danebenstehenden Neptunbrunnens hätte man selbstverständlich verzichten können.
Wir können es heute so sehen, dass es nicht passe, aber die Gestalter der Anlage sahen das anders. Sie hätten dort ja auch einen modernen Brunnen platzieren können. Ich kenne die genauen historischen Beweggründe nicht, aber der Brunnen hat definitiv einen sehr prominenten, zentralen Platz inmitten der Platzgestaltung bekommen, der unmittelbar mit den umliegenden Repräsentationsbauten korrespondiert. Dagegen wirkt das Steubendenkmal in Potsdam tatsächlich zufällig abgestellt, hat eben keinen repräsentativen Standort innerhalb einer repräsentativen Neugestaltung.
Und wo, wenn nicht an diesem Ort in Berlin kann man eine Denkmalwürdigkeit von DDR-Städtebau feststellen? Wenn nicht dort, dann ja fast nirgendwo. Und dazu gehören dann eben auch einbezogene ältere Denkmäler. Ich finde das nachvollziehbar. Es ist leider ein Dilemma, dass der Brunnen ursprünglich für einen anderen Ort entworfen wurde und nun vor dem Schloss fehlt.
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Wir können es heute so sehen, dass es nicht passe, aber die Gestalter der Anlage sahen das anders.
Gibt es dafür einen Beleg?
der unmittelbar mit den umliegenden Repräsentationsbauten korrespondiert.
Naja. Passt wie Matjes mit Erdbeersauce:
Und wo, wenn nicht an diesem Ort in Berlin kann man eine Denkmalwürdigkeit von DDR-Städtebau feststellen? Wenn nicht dort, dann ja fast nirgendwo.
Vielerorts. Die ganze Achse vom Fernsehturm bis zum Frankfurter Tor ist doch DDR-Städtebau pur.
Der Schlossbrunnen wird an seinem heutigen Aufstellungsort unrechtmäßig festgehalten. Er war ein Geschenk der Berliner Bevölkerung, und zwar für den Schloßplatz. Was könnte man noch an Begriffen dafür finden? Kunstraub. Kulturelle Aneignung. Sonst wird gegen sowas gekämpft, hier ist es auf Grund der politischen Machtverhältnisse sakrosankt.
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Die Sprengung der Schlossruine durch die DDR-Regierung ist unentschuldbar, zumal das barocke Kunstwerk wiederaufbaufähig und das Motiv der Staatsführung, die Erinnerung am Ort zu vernichten und einen Aufmarschplatz zu errichten. hasserfüllt ideologisch war,
Dass man den Schlossbrunnen, jetzt heimatlos geworden ohne passenden Rahmen vor Portal II und beschädigt, bis auf weiteres (?) einlagerte, finde ich verständlich. Auch die neue Aufstellung 1969 auf dem heutigen Platz, weiträumig umgeben von großen, modernen Blockbauten, kritisiere ich nicht. Schloss und Schlossplatz als Bezugspunkte waren schließlich vernichtet. So fand man für den Brunnen den Platz auf der "Staatsachse", in dem übergroßen, modernen, zum Charakter des Brunnens wenig passenden Umfeld.Heute aber steht der äußerlich eindrucksvoll rekonstruierte Schlossbau wieder. Für den neu entstandenen, schmucklos-modernen, kahlen Schloßplatz sucht der Senat endlich folgerichtig eine klimafreundliche Begrünung und genau da, wo sich ehemals Neptun mit die Fluss-Nymphen aufhielten, (welch positives Wunder) wieder einen Brunnen !!!. Man bevorzugt (welch negatives Wunder !!!) am Originalplatz des Begasbrunnens einen beziehungslosen, modernen Brunnen. Nach anfänglichen Rückkehrhoffnungen heulen Neptun und seine vier Flussgrazien jetzt enttäuscht, weil sie weiterhin in der Diaspora der unwirtlichen Nachbarschaft zum Fernsehturm gefangen bleiben - zwischen Demos, Farbbemalern, auf dem Brunnen robust herumturnenden Kindern und Schließschlösser bohrenden Monteuren. Welch eine absurde, traurige Geschichte aufgrund einer historischen, kulturellen und städtebaulichen Fehlentscheidung.
Ähnlich ist die ebenso absurde Geschichte der im entlegenen Kleistpark gefangenen Rossebändiger. Bändiger und Rosse stehen isoliert in einer vernachlässigten, versprayten Umgebung, weit von einander entfernt, wenig sichtbar und heulen enttäuscht. Auch weit weg von ihren ehemaligen, repräsentativen Standplätzen als Schmuck des Schlosses schimpfen sie enttäuscht über die fortdauernde Missachtung.
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Die Rossebändiger sind Teil des Denkmals Lustgarten ! Sie korrespondieren mit den gegenüberliegenden Reiterstatuen. Also bitte den Platz reparieren !
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Die Rossebändiger sind Teil des Denkmals Lustgarten ! Sie korrespondieren mit den gegenüberliegenden Reiterstatuen. Also bitte den Platz reparieren !
So ist es. Die Rossebändiger gehören nicht nur deshalb zurück an das Berliner Schloss, weil sie früher ein wichtiger Teil des Schlossportals IV waren. Sie gehören ebenso bedeutungsvoll zu Castor und Pollux (1828, Entwurf von K. F. Schinkel), zu der Amazone (August Kiss 1830) und zum Löwenkämpfer (Albert Wolff, Christian Rauch. 1858). Sie sind als ein glücklicherweise erhaltenes hochkarätiges Kunstwerk auch unverzichtbar als Teil dieser korrespondierenden Figurengruppen, die zusammen quer über den Lustgarten das Gebäude-Ensemble als Weltkulturerbe verbunden haben. Es ist nicht zu begreifen, warum sich Senat, Senatsbaudirektion und Landesdenkmalamt über diese städtebaulich, künstlerisch und historisch zwingenden Argumente ohne schlüssige Begründung hinwegsetzen.
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Also so wie ich die Berliner Landesdenkmalpfleger verstehe wird ganz anders argumentiert als hier dargestellt: die Denkmalanlage am Kleistpark (Schöneberg, Rossebändiger) und die Denkmalanlage vor dem Roten Rathaus hätten in ihrer jahrzehntelangen, eigenen Geschichte inzwischen eine eigene Denkmalwertigkeit erfahren, und zwar mit allen gestalterischen Unzulänglichkeiten als Typik ihrer Zeit. Da geht es noch gar nicht um Original oder Kopie.
Das Marx-Engels-Forum und der Kleistpark sind somit eingetragene Denkmale und dürfen nicht ohne Grund verändert werden (Denkmalschutzgesetz). Die Rekonstruktion der Schloßfassaden ist für die Denkmalpfleger hier kein zwingender Grund zur Rückführung der von Neptunbrunnen und Rossebändiger, deren Rückversetzung ggf. Veränderungen an den Denkmalanlagen evozieren, die dann wiederum diese stark verändern würden. Das betrifft im übrigen auch die Potsdamer Attikafiguren des Stadtschlosses auf der Humboldt-Universität.Insofern denkt die Berliner Denkmalpflege hier erstens als Beamter (wie kann ich Arbeit vermeiden) und zweitens konservativ, weil man die bestehenden Denkmalanlagen nicht verändern will.
Die künstlerischen und städtebaulichen Fragen sind doc gar nicht Thematisiert worden. Und ob eine Denkmalanalge "passend" oder "schön" ist stellt für die Denkmalpflege keine Kategorie dar. "Denkmale sind keine Schönmale", sagte der frühere Landeskonservator Haspel immer.
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Zum K....en mit Verlaub.
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Du hast die Denkweise des LDA sicher richtig dargestellt. Dieses unklare Denken des LDA ist es, was ich kritisiere. Es ist auch nicht zwingend.
Zwei gestalterisch wertvolle, historisch bedeutsame, im Verbund mit der Umgebung als Ensemble sorgfältig komponierte Kunstwerke hatten 1945 – 50 ihre angestammten Stellplätze verloren, weil ihr Umfeld durch Bomben, Sprengung und Aufmarschplatz vernichtet wurde. Nur aus diesen barbarischen Gründen mussten sie auf Ersatzplätzen aufgestellt werden. Kaum ist umstritten, dass die Ersatzplätze nicht gleichwertige Notlösungen waren. Die Tatsache, dass die Kunstwerke auf den zugewiesenen Plätzen 60 Jahre lang stehen, hat allein für sich gesehen keine, mit ihren ursprünglichen Standplätzen vergleichbare, bedeutsame „Denkmalwertigkeit“. Die Aussage im Denkmalschutzgesetz „…nicht ohne Grund …“ ist wichtig: also ist "...mit Grund .." doch erlaubt, sogar geboten! Es gibt nämlich viele, oft genannte, treffende Gründe für die Rückführung beider Artefakte. Welchen zwingenden Grund gibt es, den filigranen Barockbrunnen, der bedeutungslos, allenfalls dekorativ auf die übergroße Staatsachse zwischen moderne Blockhäuser gestellt wurde, zwingend dort festzuhalten? Der Platz soll ohnehin erheblich umgestaltet werden.
Welchen zwingenden Grund gibt es, die Rossebändiger, ein Geschenk von 1845 an F. Wilhelm IV abgelegen im Kleistpark vor dem ehemaligen Haus des Volksgerichtshofes festzuhalten, in dem Freisler seine politischen Todesurteile verkündet hat? Wessen und welches Andenken wollen die Denkmalpfleger dort mit dem Kunstwerk pflegen? Bedeutungsvoller wäre es, dort ein Denkmal für den Widerstand 1944 zu „evozieren“ und so diesen Platz „stark zu verändern“. Wenn die Denkmalpflege sinnvoll konservierend denken würde, dann würde sie tiefer in die Geschichte zurückblicken und die erhaltenen, älteren denkwürdigen preußischen, deutschen, russischen, niederländischen Geschichtsverweise beachten, statt prioritär an zwei unzulänglichen Beispielen der DDR-Zeitscheibe von 60 Jahren zwingend festzuhalten. Dass künstlerische und städtebauliche Fragen keine Kategorie mehr sind, ist ein schwerer Fehler, denn herausragend schöne Ensembles waren einst denkwürdig und erhaltenswert.
Denkt ein den schönen Barockbrunnen sehender Passant an die Brunnenbaukunst der DDR-Zeit? Denkt ein die schönen Rossebändiger suchender Kleistpark-Besucher an eindrucksvollen Gartenbau mit Kunstwerken der DDR-Zeit? Oder denkt er an schöne Kunst, entführt u. zweckentfremdet?
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Ich finde es speziell beim Neptunbrunnen auch so doppelzüngig: Rekonstruktionen und Anpassungen/Ausbesserungen/Erweiterungen an Altbestand soll nach Denkmalamt und Architekturtheorie stets nachvollziehbar gemacht werden. Ein Barockbrunnen soll aber vor dem Rathaus stehen, so als wäre hier Jahrhunderte an Geschichte noch in einem Fragment original erhalten - auch wenn der Platz umgestaltet wird. Bedeutet eine typische Geschichtsverfälschung für eine Diktatur ist dann wieder erhaltenswert und überhaupt kein Problem. Das ist auch anders als beim Staatsratsgebäude, wo die Geschichtsvereinnahmung offensichtlich ist durch die DDR. Ich möchte fragen wieso? Wieso darf eine nicht erkennbare Geschichtsverfälschung jede sonstige Anpassung auf dem Gelände überdauern, statt korrigiert zu werden?
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Ich teile die Argumentation der Berliner Denkmalpflege nicht, aber sie ist alles andere als unklar:
- Bei Neptunbrunnen steht seit 56 Jahren auf dem Marx-Engels-Forum und mit der großen Freifläche, dem Fernsehturm und dem Kontrast Marienkirche und Neptunbrunnen sind nun drei Generationen aufgewachsen. Heute haben mehr als die Hälfte der Berliner die Zeit in Ost-Berlin vor 1989 nicht mehr erlebt, deshalb Dass diese DDR-Gestaltung eine eigene Geschichte entwickelt hat ist doch nicht abzustreiten. Vor etwa 20 Jahren ist diese Gestaltung als Denkmalbereich in die Berliner Denkmalliste aufgenommen worden. Seitdem versucht der Senat den großen Freiraum nur behutsam zu entwicklen.
Auf dem Schloßplatz stand der Brunnen 60 Jahre lang, aber die städtebauliche Situation hat sich ja vor Ort vollständig verändert. Von der ursprünglichen Idee auf dem Schloß eine Art Paraphrase der Piazza Navona aufzuführen ist nichts mehr übrig - deshalb fehlen dort die Bezüge. Deshalb ist für mich die Argumentation der Denkmalpfleger nachvollziehbar, auch wenn ich zu einer anderen Bewertung komme.
Hinzu kommt dann für die Denkmalpflege die Frage der Denkmalwürdigkeit des großen Freiraums, der ja mit der Ostfassade des Palastes der Republik schon seinen wesentlichen Bezugspunkt verloren hat. Fiele hier auch noch der Neptunbrunnen weg späre viel dafür, die Denkmaleigenschaft des gesamten axialen Gebildes zwischen Schloßplatz und Fernsehturm zu streichen - hierfür gibt es allerdings der o.g. drei Generationen keine Mehrheit in der Politik (und ab nächsten Jahr ganz sicher nicht mehr). Vermutlich müsste die Stadt den zentralen Platz neu gestalten, das will sie aber nicht, weil der Ort ein DDR-Gedächtnisort ist. Ich bin als West-Berliner auch damit aufgewachsen und kann mir zwar einen Umzug des Neptunbrunnens gut vorstellen, weiss aber dass der Ort des heutigen Neptunbrunnens durch eine Neugestaltung ganz sicher entgültig hingerichtet wird. Die meisten Zuzügler nach 1990, die inzwischen in der Mehrheit sind, empfinden den Platz als prototypisch für DDR-Gestaltung, was ja auch stimmt.
Deshalb wird sich Berlin immer gegen eine Änderung des Status Quo aussprechen.
- Beim Kleistpark liegt die Lage etwas anders: hier versucht das LDA die 1946 ausgführte Freiflächengestaltung von Prof. Georg Pniower als weltkulturerbeverdächtig darzustellen, obwohl Pniower selbst von einer nur provisorischen, behelfsmäßigen Aufstellung gesprochen hat um die verwendeten Figuren gar nicht kannte (er z.B. hielt den Genius vom Denkmal König Friedrich Wilhelm III. für einen "Engel vom Schloß").
Die Grünanalge am Kleistpark muss ohnhin vollständig neu gestaltet werden, weil sie ihrer heutigen Nutzung als osmanischer Freizeitpark mit weitläufiger Grillfläche auch nicht mehr gerecht wird. Eine Neugestaltung müsste sich gegenüber den in den letzten 40 Jahren zugezogenen neuen Nachbarschaften deutlich resilienter zeigen und originale Stücke von dem ausufernden Vandalismus dringend in Sicherheit gebracht werden.
Insofern würde ich eine Rückführung der Rossebändiger völlig unabhängig von der Situation im Lustgarten als denkmalpflegerische Rettungstat feiern.Hier der Text von Prof. Pniower: Geord Pniower, Rund um den Kleistpark, in- Garten und Landschaft 69 (1950), Heft 4.pdf
Kleistpark mit Königskolonnaden und Genius:
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ich verstehe die Argumentation der Berliner Denkmalpflege schon. Sie ist nur ein Vorwand für ideologische Zielsetzungen. Figuren im Park als schützenswertes Ensemble... Da kommt man nicht mehr raus dem Lachen. Außerdem verbietet sich die angedeutete Umgestaltung da möglicherweise die Aufenthaltsqualität für die benannte Volksgruppe verloren geht.
Beim Marx Engels Forum ist das ganze schwieriger.
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Kleistpark mit Königskolonnaden und Genius
.... Und alles wunderbar mit Grafitti dekoriert. Stehen wahrscheinlic auch schon unter Denkmalschutz......😔
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.... Und alles wunderbar mit Grafitti dekoriert. Stehen wahrscheinlic auch schon unter Denkmalschutz......😔
Das würde kaum verwundern. Gibt es in Köln.
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