Hier ist von RECONSTRVCTVS die Rede. Da keine männliche Person gemeint ist, muss es natürlich Neutrum sein, also RECONSTRVCTVM.
Warum kann es sich nicht auf den Kurfürst beziehen, der das Schloss erbaut hat?
Hier ist von RECONSTRVCTVS die Rede. Da keine männliche Person gemeint ist, muss es natürlich Neutrum sein, also RECONSTRVCTVM.
Warum kann es sich nicht auf den Kurfürst beziehen, der das Schloss erbaut hat?
Weil nicht der Kurfürst, sondern das Schloss wiederaufgebaut worden ist.
Genau!

Dresden, Residenzschloss, Ostseite des Großen Schlosshofs (Foto: Dguendel, 26. Januar 2024, CC-BY-4.0)
Die Inschrift wurde an dem Giebel angebracht, der jenem mit der Inschrift Johann Georgs II. gegenüberliegt.
RECONSTRVCTVS EST MCMLXXXVI - MMXIII
Da muss es Neutrum sein: "Es wurde rekonstruiert 1986-2013."
Direkt unter dem Hauptgesims läuft an allen vier Seiten des Großen Schlosshofs eine Inschrift um, welche Herzog Moritz (reg. 1541-1553) mit der von ihm seit der Erlangung der Kurwürde 1547 geführten Titulatur nennt. Diese mauritianische Titulatur war bis einschließlich Christian II. (reg. 1591-1611) in Gebrauch.
Mauritius Dei Gratia Dux Saxoniae Sacri Romani Imperii Archimarschalcus et Elector ... [Es folgen mehrere Grafentitel.]
"Moritz, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, des Heiligen Römischen Reichs Erzmarschall und Kurfürst ..."
Die Titulatur ist formelhaft. Sie besteht aus Bausteinen, von denen man einzelne Elemente nach bestimmten Regeln weglassen kann. Meine Kritik an Peter Witzmann besteht darin, dass er das bei der Inschrift Johann Georgs II. (und vermutlich nicht nur da) nicht erkannt hat. Dabei hätte Herrn Witzmann selbst bei einer Interlinearübersetzung eine sorgfältige grammatische Analyse des Ausgangstextes gerettet.
Es ging darum, Nichtlateinkundigen den Wortlaut solcher Inschriften zu verdeutlichen. Und das erfolgte auf die Weise, dass nach dem lateinischen Text die Wortfolge auf Deutsch steht, wie gesagt - Wort für Wort.
Witzmann hat keine reine Vokabelliste (Wort für Wort) erstellt, sondern auch grammatische Relationen eingebaut.
Hier die Übersetzung von Peter Witzmann:
"Johann Georg II, von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg Herzog und Kurfürst, hat [dieses Bauwerk] wiederherstellen lassen im Jahre 1675."
Die Präposition von ist nicht im lateinischen Text zu finden. Sie ist Ergebnis einer Interpretation durch den Übersetzer. Witzmann reagiert hier auf den Genitiv Saxoniae. Der Genitiv erzeugt eine Zuordnung, aber nicht zu Iohannus Georgius II., sondern zu Dux. Wir können diese grammatische Konstruktion sogar direkt im Deutschen nachvollziehen. Der Genitiv zu Sachsen ist Sachsens. Und wir können im Deutschen schreiben: Herzog Sachsens oder Sachsens Herzog. Und das ist wie im Lateinischen: Dux Saxoniae oder Saxoniae Dux.
Und mit diesem Hintergrund steht Herzog an der richtigen Stelle
Ja, aber die grammatischen Zuordnungen sind falsch. Die von Witzmann angestrebte Interlinearübersetzung müsste lauten:
Johann Georg II., Sachsens, Jülichs, Kleves und Bergs Herzog, Kurfürst ...
Witzmann stellt hingegen Herzog beziehungslos nach, obwohl es mit den vier Ländernamen durch Genitiv verknüpft ist. Und er fügt eigenmächtig ein und zwischen Herzog und Kurfürst ein. Das darf hier nicht stehen, weil sich Kurfürst nicht auf Jülich, Kleve und Berg bezieht.
"unangemessene"
Begriffe wie angemessen oder adäquat sind in der Übersetzungswissenschaft gebräuchlich. Es geht darum, die Qualität von Übersetzungen differenziert zu beurteilen, Die Dichotomie richtig-falsch reicht dazu nicht aus.
Ich weiß, dass im Kanzleilatein des 16. Jh. die Variante "archimarschalcus" offiziell war, doch liest sich die Graphemfolge "sch" ungewohnt. Eleganter hätte ich archimarescalcus oder archimarescallus gefunden (analog zu maresalcus oder marescallus in italienischen oder französischen Inschriften). Aber offenbar setzte man auf eine etwas deutscher klingende Variante.
Weil nicht der Kurfürst, sondern das Schloss wiederaufgebaut worden ist.
ja eben, ich war die ganze Zeit da, Folge: Keine Reko nötig, sondern Altbestand !
Hier eine weitere lateinische Inschrift am Schloss, ebenfslls eine mit Jahreszahl. Sie befindet sich an der Südwestecke des Komplexes (Eingang SKD-Servicepunkt, Ecke Schlossstrasse/Am Taschenberg):
Hier wurde der Fertigstellungstermln des weitgehend neu errichteten Südflügels, nämlich 1893, im Rahmen des grossen Schlossumbaus verewigt. Das integrierte Sitznischenportal (von etwa 1580) stammt von einem der vier Bürgerhäuser an der Schlossstrasse, dem sogenannten Kühn'schen Haus, die für den Schlossumbau zum grössten Teil abgebrochen wurden. Das nächste Foto zeigt das Kühn'sche Haus unmittelbar nach Beginn der Abbruchmassnahmen - die Fenster werden gerade demontiert:
Der markante Kopf über dem Portal, eine Bildhauerarbeit des späten 19. Jahrhunderts, ist auf einem Ruinenfoto anschaulich ins Bild gekommen:
https://fotothek.slub-dresden.de/fotos/df/ps/0000000/df_ps_0000179.jpg
Im Hintergrind sieht man die heute wieder existente Pöppelmann-Statue, die 1936 an dessen früherem Wohnhaus angebracht wurde:
https://fotothek.slub-dresden.de/fotos/df/hauptkatalog/0148000/df_hauptkatalog_0148592.jpg
Sie befindet sich an der Südwestecke des Komplexes (Eingang SKD-Servicepunkt, Ecke Schlossstrasse/Am Taschenberg).
Der Eingang ist an der Südostecke.