Johan Maurits
Du hast die Denkweise des LDA sicher richtig dargestellt. Dieses unklare Denken des LDA ist es, was ich kritisiere. Es ist auch nicht zwingend.
Zwei gestalterisch wertvolle, historisch bedeutsame, im Verbund mit der Umgebung als Ensemble sorgfältig komponierte Kunstwerke hatten 1945 – 50 ihre angestammten Stellplätze verloren, weil ihr Umfeld durch Bomben, Sprengung und Aufmarschplatz vernichtet wurde. Nur aus diesen barbarischen Gründen mussten sie auf Ersatzplätzen aufgestellt werden. Kaum ist umstritten, dass die Ersatzplätze nicht gleichwertige Notlösungen waren. Die Tatsache, dass die Kunstwerke auf den zugewiesenen Plätzen 60 Jahre lang stehen, hat allein für sich gesehen keine, mit ihren ursprünglichen Standplätzen vergleichbare, bedeutsame „Denkmalwertigkeit“. Die Aussage im Denkmalschutzgesetz „…nicht ohne Grund …“ ist wichtig: also ist "...mit Grund .." doch erlaubt, sogar geboten! Es gibt nämlich viele, oft genannte, treffende Gründe für die Rückführung beider Artefakte. Welchen zwingenden Grund gibt es, den filigranen Barockbrunnen, der bedeutungslos, allenfalls dekorativ auf die übergroße Staatsachse zwischen moderne Blockhäuser gestellt wurde, zwingend dort festzuhalten? Der Platz soll ohnehin erheblich umgestaltet werden.
Welchen zwingenden Grund gibt es, die Rossebändiger, ein Geschenk von 1845 an F. Wilhelm IV abgelegen im Kleistpark vor dem ehemaligen Haus des Volksgerichtshofes festzuhalten, in dem Freisler seine politischen Todesurteile verkündet hat? Wessen und welches Andenken wollen die Denkmalpfleger dort mit dem Kunstwerk pflegen? Bedeutungsvoller wäre es, dort ein Denkmal für den Widerstand 1944 zu „evozieren“ und so diesen Platz „stark zu verändern“. Wenn die Denkmalpflege sinnvoll konservierend denken würde, dann würde sie tiefer in die Geschichte zurückblicken und die erhaltenen, älteren denkwürdigen preußischen, deutschen, russischen, niederländischen Geschichtsverweise beachten, statt prioritär an zwei unzulänglichen Beispielen der DDR-Zeitscheibe von 60 Jahren zwingend festzuhalten. Dass künstlerische und städtebauliche Fragen keine Kategorie mehr sind, ist ein schwerer Fehler, denn herausragend schöne Ensembles waren einst denkwürdig und erhaltenswert.
Denkt ein den schönen Barockbrunnen sehender Passant an die Brunnenbaukunst der DDR-Zeit? Denkt ein die schönen Rossebändiger suchender Kleistpark-Besucher an eindrucksvollen Gartenbau mit Kunstwerken der DDR-Zeit? Oder denkt er an schöne Kunst, entführt u. zweckentfremdet?